Rechts- und Steuerberatung für Privatpersonen

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Im Privatkundenbereich ergeben sich häufig Fragen der zutreffenden steuerlichen Behandlung ausländischer Einkünfte (z.B. bei Erwerb, Vermietung oder Veräußerung von Auslandsimmobilien oder bei einer Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland). Auch gilt es, eine möglicherweise drohende Doppelbesteuerung zu vermeiden, wenn z.B. ein in Deutschland lebender Verwandter Vermögen in Irland erbt.

Die Beratung bezüglich der formgültigen Errichtung, Ausgestaltung und Anerkennung ausländischer Testamente und anderer Urkunden gehört ebenso zu diesem Bereich wie die Beratung bezüglich der steuerlichen Folgen bei einem geplanten Wegzug ins Ausland. Je nach den Anforderungen des Einzelfalls können wir hierbei, in Abstimmung mit dem Mandanten, auch auf unser gutes Netzwerk an Beratern und anderen Geschäftspartnern in Irland zurückgreifen. So können wir Ihnen z.B. auch Unterstützung anbieten bei einem geplanten Immobilienerwerb oder einer Veräußerung von Immobilien in Irland, oder bei einem drohenden Rechtsstreit.